Revisionsaufsichtsgesetz


Revisionsaufsichtsgesetz RAG

Dieses neue Gesetz trat am 01.01.2008 in Kraft. Sämtliche Revisoren haben sich als solche in einem öffentlichen Register eintragen zu lassen. Unsere Firma ist derzeit mit vier Revisionsexperten/innen mit dem Status 'Revisionsexperte/in'eingetragen. Wir sind somit ermächtigt, nebst eingeschränkten Revisionen auch ordentliche Revisionen durchzuführen (ohne börsenkotierte Firmen und Vorsorgeeinrichtungen).

https://register.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/SearchresultItem.aspx?lg=de&id=1125

Neuordnung der Revision