Gesellschaftsrecht
Revisionsaufsichtsgesetz RAG
Dieses neue Gesetz trat am 01.01.2008 in Kraft. Sämtliche Revisoren haben sich als solche in einem öffentlichen Register eintragen zu lassen. Wir können Sie orientieren, dass unsere Firma aktuell mit vier Revisionsexperten/innen eingetragen wurde, und zwar mit dem Status 'Revisionsexperte/in'. Wir sind somit ermächtigt, nebst eingeschränkten Revisionen auch ordentliche Revisionen durchzuführen (ohne börsenkotierte Firmen und Vorsorgeeinrichtungen).
https://register.revisionsaufsichtsbehoerde.ch/SearchresultItem.aspx?lg=de&id=1125
Risikobeurteilung, Internes Kontrollsystem und Informationstechnologie
Im nachfolgenden Artikel (Verfasser J. Schweizer, dipl. Wirtschaftsprüfer) erhalten Sie eine Zusammenfassung zum Thema: Welche Bedeutung hat die IT im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorschriften zur Risikobeurteilung und zum IKS?












